Internationale Berater für Management Consulting, Verkauf und Kauf von Unternehmen (M&A)

Substanzwert

Der traditionelle Substanzwert bezeichnet den Betrag, der aufzuwenden wäre, wenn das Unternehmen auf der "grünen Wiese" wieder errichtet werden würde. Dabei wird das Alter der vorhandenen Vermögensgegenstände durch Abschreibungen auf den Anschaffungswert berücksichtigt. Von diesem Betrag werden dann die Schulden abgezogen. In die Rechnung werden nur betriebsnotwendige Vermögensgegenstände und Schulden einbezogen, die zu der Erreichung des Sachziels des Unternehmens unabdingbar sind. Dabei wird aus Gründen der Praktikabilität nur ein Teilrekonstruktionswert ermittelt, d. h. nur Vermögensgegenstände, die einzeln bewertbar sind, finden Berücksichtigung. Ausgangspunkt einer traditionellen Substanzwertermittlung ist daher das Inventar des Unternehmens. Damit ist der Substanzwert die Summe der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände des betriebsnotwendigen Vermögens, sofern sie einzeln bewertbar sind, abzüglich der Schulden.


Die Befürworter des Substanzwerts sehen den größten Vorteil in der Umgehung des Prognoseproblems. Ihrer Meinung nach ist die Substanz in vielen Fällen "diejenige Basis des Unternehmens, die er (der Bewerter) erfassen, fixieren und damit sichern kann." (Behringer, a.a.O., S. 66 f.).


Wir haben mangels einer verwertbaren Unternehmenshistorie in Hunderten von Fällen bei den Privatisierungen der Treuhandanstalt im Zuge des weltweiten Verkaufs der ehemaligen DDR-Betriebe ganz überwiegend das Substanzwertverfahren angewandt. Dies war jedoch die besondere Situation des Wechsels von der Plan- zur Marktwirtschaft. Wird aber das bisherige Geschäftsmodell fortgeführt (going concern), so sollte die Bewertung primär unter Ertragsgesichtpunkten vorgenommen werden. Hat das Unternehmen teure Grundstücke, macht es aber bereits seit Jahren Verlust, so ist der Substanzwert viel zu hoch. J. C. Bonbright hat schon 1937 den Substanzwert verworfen. "It will benefit the owner of an enterprise nothing to possess a company with costly assets. What the owner wants is profitable-ness, not expensiveness." (Bonbright, J.C.: The Valuation of Property, Vol.I, New York u.a. 1937, S. 238).


Vermögenswerte (assets) alleine zählen nicht. Wichtiger sind: Know-how, Humankapital (human resources), Technologien, Kundenstamm, Qualität des Managements, Markenrechte etc. - kurzum: es zählt der Geschäftswert (goodwill).