Internationale Berater für Management Consulting, Verkauf und Kauf von Unternehmen (M&A)

Ertragswertformel (Grundformel)

W = Σt = 1Et : (1 + i + z)t

W Wert des Unternehmens
E Einzahlungen in der Zeit t
i Kalkulationszinsfuß (Marktzins, wobei Soll gleich Habenzins ist, (nach der so genannten Fisher Separation des "vollkommenen Kapitalmarkts")
z Risikozuschlag (subjektive Risikonutzenfunktion des risikoscheuen Investors; in der Rechtsprechung wird i.d.R. ein Risikozuschlag zwischen 0,5%-Punkt und 1,5%-Punkt veranschlagt)
S Sicherheitsäquivalent/e
t Zeit in Jahren
Σ Summe von t = 1 bis t = n, max. ∞

 

Um die Höhe des Risikozuschlages zu ermitteln, muss noch das Sicherungsäquivalent in die Berechnungsformel mit eingebracht werden. Das Sicherungsäquivalent bezeichnet diejenige sichere Einzahlung S, bei der der Entscheidungsträger zwischen der unsicheren Einzahlung X und S indifferent ist. Es ist also derjenige sichere Betrag, dem der Entscheidungsträger den gleichen Nutzen beimisst wie dem unsicheren Betrag, der beispielsweise von dem Unternehmen erwirtschaftet wird. Bezogen auf das Ertragswertverfahren wird bei dem Ansatz der Sicherheitsäquivalente der Einzahlungen aus dem Unternehmen die Überschussgröße nutzenäquivalent mit der Alternativanlage. Die Methode der Sicherheitsäquivalente und die Methode des Risikozuschlags, bei der der Kalkulationszinsfuß risikoäquivalent zur Alternative ist, müssen zum selben Ergebnis führen.

Geht man vereinfachend vom Fall der ewigen Rente aus, ergibt sich:
W = S : i = E : (i + z)
Durch Umformung lässt sich die notwendige Höhe des Risikozuschlags ermitteln:
z = ((E / S) - 1) * i
Anders herum lässt sich die Höhe der Sicherheitsäquivalente berechnen:
S = ((E / (i + z)) * i

Diese Ableitung setzt sich dem Vorwurf des Zirkelschlusses aus, der Risikozuschlag kann nur bei Kenntnis der Sicherungsäquivalente ermittelt werden und umgekehrt. Für Zwecke der Unternehmensbewertung reicht es allerdings aus, wenn der potentielle Käufer bzw. Verkäufer in
der Lage ist, eine unsichere Zahlungsreihe mit einem sicheren Betrag gleichzusetzen. Also muss der Entscheidungsträger beispielsweise in der Lage sein, zwei gleich wahrscheinlichen Einzahlungen von 150 und 100 das Sicherheitsäquivalent 120 zuzuordnen. Damit wären die Sicherheitsäquivalente als Ausgangspunkt vorhanden.


Die Formel kann zusätzlich um eine Plausibilitätskontrolle erweitert werden. Zu diesem Ansatz ersparen wir uns jedoch weitere Ausführungen und fassen zusammen:

Die Ertragswertmethode ist die vom Grundsatz her heute eindeutig vorherrschende Bewertungsmethode. Die vorstehenden Darstellungen zeigen jedoch auf, dass bei dieser Methode ein recht weites Spektrum von Unternehmenswerten gegeben ist. Man denke hierbei nur an den Ansatz unterschiedlicher Kalkulationszinsfüße.

Im Bereich der Ertragswertberechnung gibt es eine ganze Reihe von Verfahren wie etwa

  • Discounted Cash Flow (Entity Verfahren)
  • Discounted Cash Flow (Equity Verfahren)
  • Adjusted Present Value (APV)

Unseren Klienten steht die komplette Palette der im Markt angewandten Methoden zur Verfügung.

Als Beispiel hier ein Berechnungsmodul für das ganz überwiegend angewandte Ertragswertverfahren.

Als Alternative zu den vorstehend genannten Verfahren hat sich in den letzten Jahren immer mehr das Multiplikatorverfahren durchgesetzt. Diese auch als Praktikerverfahren bezeichnete Methode der Unternehmensbewertung geht von wenigen Kennziffern des Unternehmens aus. Umsatz und Gewinn (sei es als EBIT, EBITDA) oder der Cash Flow werden in Relation zu anderen Unternehmen gesetzt und aus der vergleichenden Betrachtung dieser Zahlen aus realisierten Unternehmensverkäufen in der Branche werden entsprechende Ertrags- und Unsatz-Multiplikatoren veröffentlicht. An diesen „Multiples" orientieren sich sowohl Käufer als auch Verkäufer.
Wie bei den Ertragswertverfahren gibt es eine große Spreizung der Multiplikatoren je nach Unternehmensgröße und Branche.